Wie von Austrian Wings ausführlich berichtet, hatte Wizz Air nach einer Klage der Arbeiterkammer eine herbe juristische Niederlage erlitten. In einer ersten Reaktion zeigte sich die Fluggesellschaft einsichtig. Man werde das Urteil akzeptieren, heißt es.
„Nach Gesprächen mit der österreichischen Arbeiterkammer hat Wizz Air einen Vergleich geschlossen, um die in den Gerichtsverfahren aufgeworfenen Fragen zu klären. Die Fluggesellschaft erkennt die jüngsten Urteile des Handelsgerichts Wien an und akzeptiert diese und wird entsprechend handeln. Als Teil dieser Vereinbarung hat Wizz Air einen Rückerstattungsprozess für Passagiere eingerichtet, denen seit 1. Jänner 2019 eine Flughafen-Check-in-Gebühr berechnet wurde, und wird abgelaufene WIZZ-Credits wiederherstellen oder zurückerstatten sowie abgelaufene WIZZ-Gutscheine mit einer fünfjährigen Gültigkeit neu ausstellen. Wizz Air hat außerdem eine spezielle Rückerstattungsseite für betroffene Kunden eingerichtet und setzt sich weiterhin dafür ein, Transparenz und Compliance zu gewährleisten und gleichzeitig weiterhin erschwingliche Reiseoptionen anzubieten", erklärte eine Sprecherin gegenüber "Austrian Wings".
(red )