Schon seit Jahren poppt in Zusammenhang mit dem Absturz von Germanwings 9525 immer wieder der Vorwurf auf, dass Angehörige elektronische Geräte wie Handys, Laptops, etc ... ihrer Lieben in "gelöschtem" Zustand zurückerhalten hätten. Ein gefundenes Fressen für Verschwörungstheoretiker, die darin einen weiteren angeblichen "Beweis" erkennen wollen, dass die "wahren Ursachen" für den Absturz "verschleiert" werden sollen. Schon diese "Pseudo-Argumentation" ist natürlich völliger Humbug, denn tatsächlich ist die Ursache längst ohne jeden Zweifel forensisch nachgewiesen - es war der psychisch kranke Co-Pilot Andreas Lubitz, der seinen Kapitän aus dem Cockpit aussperrte und den Airbus A320 (D-AIPX) dann gegen einen Berg flog. Zu den Handys, dazu ob und von wem sie möglicherweise gelöscht wurden (oder auch nicht) und dazu, was sich darauf befunden haben könnte (oder auch nicht) komme ich später noch. Zunächst möchte ich erläutern, warum diese elektronischen Geräte aus technischer Sicht aber ohnedies keine (wesentliche) Rolle bei der Flugunfalluntersuchung gespielt hätten.
Stürzt ein modernes Verkehrsflugzeug wie der Airbus A320 im Fall von Germanwings Flug 9525 ab, so stehen den Flugunfallermittlern zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, herauszufinden was geschehen ist. Die beiden wichtigsten sind sicherlich der Flugdatenschreiber (DFDR) und der Stimmenrekorder (CVR). Daneben stehen weiters Aufzeichnungen des Funkverkehrs durch die Flugsicherung am Boden (wichtig, wenn etwa der Stimmenrekorder so stark beschädigt ist, dass er nicht mehr ausgelesen werden kann), die Wartungsunterlagen des verunglückten Luftfahrzeuges sowie die Personal- und Krankenakten der Piloten zur Verfügung, um nur einige Möglichkeiten aufzuzählen. Die Lage der Wrackteile am Unglücksort sowie Schäden am und im Gelände (wo und wann erfolgte der erste Bodenkontakt, welche Fluglage hatte das Luftfahrzeug zu diesem Zeitpunkt, etc ...?) kann ebenfalls wichtige Hinweise auf den Ablauf der Ereignisse geben. Zusätzlich liefern auch die menschlichen Überreste der Opfer (Fundort, DNA-Spuren, Zustand, etc ...) bedeutsame Erkenntnisse. Private Film- oder Fotoaufnahmen von Passagieren aus der Kabine spielen dagegen in aller Regel keine Rolle (Ausnahmen bestätigen diese Regel, dazu später mehr), so war es auch im Fall von Flug 9525 am 24. März 2015.
Wie Flugunfallermittler und Justiz die Fakten erhoben
Anhand der Aufzeichnungen des Flugdatenschreibers, des Stimmenrekorders und der Radardaten der Flugsicherung konnten die Unfallermittler sowie die Justiz (sowohl die französischen als auch die deutschen Justizbehörden) sehr rasch die Ursache des Absturzes von Germanwings Flug 9525 nachweisen. Schon auf dem Hinflug von Düsseldorf nach Barcelona probte Co-Pilot Andreas Lubitz den Absturz, indem er mit der Einstellung der Flughöhe auf 100 Fuß experimentierte als der Kapitän das Cockpit verlassen hatte. Es ist nicht unplausibel anzunehmen, dass er dabei auch jene Technik entdeckt haben könnte, die ihm die Veränderung der Flughöhe von 38.000 auf 100 Fuß in unter einer Sekunde ermöglichte. Auf dem Rückflug nach Düsseldorf jedenfalls setzte er seinen Suizidplan dann in die Tat um. Lubitz wartete, bis Kapitän Patrick Sondenheimer zum WC ging und leitete danach den tödlichen Sinkflug ein. Als der Kommandant wieder zurück ins Cockpit wollte, verriegelte Lubitz die Tür von innen und setzte den Sinkflug unbeirrt fort, um seinem Leben ein Ende zu setzen. Die übrigen 149 Menschen an Bord des Flugzeuges waren ihm dabei offenkundig völlig egal. Mehrfach veränderte Lubitz während des Sinkfluges Einstellungen am Autopiloten und betätigte außerdem noch den Sidestick auf seiner Cockpitseite (rechts). Damit ist auch bewiesen, dass Lubitz voll handlungsfähig war. Diese klaren unwiderlegbaren forensischen Fakten wurden rasch durch weitere hochwertige und belastbare Beweise gestützt. So konnte durch molekulargenetische Untersuchungen zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass sich zum Zeitpunkt der Kollision des A320 mit dem Gelände ausschließlich Andreas Lubitz im Cockpit auf seinem Platz (dem rechten) befand, während Kapitän Sondenheimer vor der Cockpittür in der Passagierkabine war. Das durch forensische Beweise ohnedies unstrittig nachgewiesene Szenario wurde und wird durch weitere Erkenntnisse der Ermittler gestützt, die das Bild abrunden - darunter Suchanfragen zu Selbstmordmethoden durch Andreas Lubitz, nicht an den Arbeitgeber weitergeleitete Krankschreibungen (Andreas Lubitz hätte am 24. März 2015 gar nicht im Cockpit sitzen dürfen), ärztliche Diagnosen über schwere psychologische Probleme bei Andreas Lubitz, verschriebene Psychopharmaka, die er seinem Arbeitgeber nicht gemeldet hätte und last but not least die Erkenntnis, dass Lubitz seine Ausbildung gleich zu Beginn wegen psychischer Probleme mit Selbstmordtendenzen unterbrechen musste. All diesen Fakten und belastbaren Nachweisen der Verantwortung von Andreas Lubitz stehen wilde Spekulationen und Verschwörungstheorien entgegen, die derzeit im Wesentlichen von einer Person verbreitet werden. Sie werden von der aviatischen Fachwelt, der Justiz und auch den (Fach-)Medien recht geschlossen als "Kauderwelsch", "Unsinn" oder "Humbug" abgelehnt - und das völlig zu Recht, denn rein gar nichts von diesen Verschwörungstheorien davon ist bewiesen oder lässt sich beweisen.
Angeblich gelöschte Handys als "Beweis" (für was eigentlich?)
Neben sonstigen Absurditäten führen die Verbreiter dieser Spekulationen auch immer wieder ins Rennen, dass viele Angehörige die Datenträger der Opfer (Smartphones, Laptops ...) in "gelöschtem Zustand" oder "ohne Speicherkarten" zurückerhalten hätten. Ich lasse mal im Raum stehen, ob das so war oder nicht, denn ich weiß es nicht. Die krude Schlussfolgerung der Verschwörungstheoretiker aufgrund dieser Behauptungen: "Das ist gelöscht worden, um etwas zu vertuschen." Kann für den Laien auf den ersten (unkritischen) Blick vielleicht plausibel klingen, ist es bei näherer Betrachtung aber natürlich nicht. Warum? Nun, sehen wir uns einmal an, was - vorausgesetzt, die Passagiere hätten tatsächlich gefilmt - auf diesen elektronischen Medien aufgezeichnet worden sein könnte. Der Airbus A320 ist fast 38 Meter lang. Es ist nicht anzunehmen, dass irgendeiner der Passagiere an Bord mal eben so den Kapitän bei seinem Gang zur Toilette gefilmt hat. Dazu gab es ja keinen Anlass. Als der Kapitän später zurück ins Cockpit wollte und bemerkte, dass es Probleme gab (das war für die Passagiere in dem Moment ja noch gar nicht ersichtlich), hat er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - so haben es alle Piloten mit denen ich gesprochen habe bestätigt - den Vorhang zwischen Passagierkabine und Bordküche geschlossen beziehungsweise ein Mitglied der Kabinenbesatzung angewiesen, das für ihn zu tun - um Panik zu vermeiden. Damit war jede Sichtverbindung aus der Passagierkabine zum Bereich der Cockpittür unterbunden. Man konnte nicht sehen, was dort vor sich ging.
Gesetzt den Fall, dass Passagiere dann die Handys gezückt und gefilmt hätten, dann wäre darauf allenfalls der geschlossene Vorhang zu sehen gewesen. Aber selbst wenn der Vorhang unüblicherweise geöffnet gewesen wäre, hätte man lediglich die verzweifelten Versuche des Kapitäns mitbekommen, wie er probierte über Intercom Kontakt mit Andreas Lubitz im Cockpit aufzunehmen und schließlich wie Kapitän Sondenheimer versuchte, die Cockpittür aufzubrechen. Keine dieser Handyaufnahmen - sofern sie je existierten - hätte gezeigt, was Lubitz im Cockpit tat. Somit hätten sie aus Sicht der Flugunfallermittler de facto keinerlei Beweiskraft oder Bedeutung gehabt. Mal ganz abgesehen davon, dass lediglich die Passagiere in den vorderen Reihen der Passagierkabine eine ausreichend gute "Filmposition" gehabt hätten, um optisch halbwegs brauchbare Aufnahmen anzufertigen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit eben nichts anderes als einen geschlossenen Vorhang gezeigt hätten. Sofern also Aufnahmen von den letzten Augenblicken des Fluges 9525 aus der Kabine je existiert haben, ist es doch viel wahrscheinlicher, dass die Passagiere persönliche Abschiedsnachrichten an ihre Lieben aufgenommen haben. Das erscheint sehr plausibel, denn im Fall von Japan Air Lines 123 wissen wir, dass Passagiere Abschiedsnachrichten auf Papier schrieben. Dieses Unglück ereignete sich allerdings 1985, also 30 Jahre vor Germanwings 9525 und niemand hatte Smartphones. Solche Abschiedsnachrichten - so emotional wichtig sie für die Hinterbliebenen gewesen wären (wenn es sie gab, wir wissen es einfach nicht) - hätten jedoch, ich kann es nicht oft genug betonen, um Missverständnisse oder Missinterpretationen zu vermeiden, kaum bis keinerlei Beweiskraft in Sachen "Flugunfallermittlung" gehabt.
Hätten elektronische Geräte Absturz überstehen können?
Ungeachtet dessen, ob und welche Aufnahmen von Passagieren in den letzten Augenblicken von Germanwings Flug 9525 angefertigt wurden, stellt sich die Frage, ob die Geräte beziehungsweise die darin enthaltenen Speichermedien den Aufprall überhaupt soweit überstehen hätten können, dass die Aufzeichnungen noch auslesbar gewesen wären. Dazu ein Vergleich. Im Jahr 2018 (also drei Jahre nach dem erweiterten Suizid von Andreas Lubitz) stürzte eine Ju 52/3m der Schweizer Ju Air in den Schweizer Alpen ab. Alle 20 Insassen (2 Piloten, 1 Flugbegleiterin und 17 Passagiere) kamen ums Leben. Schuld waren unglaubliche Schlamperei und Verstöße gegen die Sicherheitsregeln, wie der deutsche Ju 52-Flugkapitän und Ausbilder Claus Cordes in einem Kommentar auf Austrian Wings beleuchtete. Anders als moderne Verkehrsflugzeuge wie der A320 (von Germanwings) verfügte die historische Junkers Ju 52/3m (Baujahr 1939) jedoch weder über einen Stimmenrekorder noch über einen Flugschreiber. Vom Absturz gab es lediglich Augenzeugenberichte und Videoaufnahmen dieser Augenzeugen. Diese Aussagen und das vorliegende Bildmaterial nährten zwar den Verdacht eines Strömungsabrisses, doch weitere Indizien oder gar Beweise dafür lagen nicht vor.
80 Prozent der Datenträger schon bei Absturz mit geringer Geschwindigkeit völlig zerstört
Deshalb versuchten die Flugunfallermittler in diesem Fall, auf die Geräte (Kameras, Smartphones ...) der Insassen zurückzugreifen. Im Unfallbericht heißt es dazu: "An der Unfallstelle (konnten) 44 elektronische Einheiten aus Mobiltelefonen und Videokameras von Passagieren und Besatzungsmitgliedern sichergestellt werden. Diese Aufzeichnungsgeräte wurden beim Unfall teilweise stark beschädigt. Schliesslich konnten zehn dieser Datenträger ausgelesen werden."
Dazu muss man allerdings wissen, dass die Ju 52 der Ju Air aus geringer Flughöhe mit einer niedrigen Geschwindigkeit (beim Aufprall etwa 200 Stundenkilometer) abstürzte, es keinen Brand nach dem Aufschlag gab und das Wrack im Wesentlichen in einem Stück blieb. Trotz der - im Vergleich zum A320 der Germanwings - also (rein technisch gesehen) eher "geringen" Beschädigungen des Wracks waren gut 80 Prozent aller elektronischen Geräte so schwer in Mitleidenschaft gezogen, dass es selbst Datenforensikern nicht mehr möglich war, darauf enthaltene Aufzeichnungen zu retten.

Germanwings Flug 9525 wurde pulverisiert
Dem gegenüber stand beim Aufprall der Germanwings-Maschine in den französischen Alpen eine deutlich höhere kinetische Energie. Andreas Lubitz steuerte den Airbus mit hoher Sinkrate (durchschnittlich 3.500 Fuß pro Minute, das entspricht etwa 1.000 Meter Vertikalgeschwindigkeit pro Minute) und einer Vorwärtsgeschwindigkeit von 345 Knoten (etwa 640 Stundenkilometer - also mehr als drei Mal so schnell wie die Ju Air Maschine) ins Gelände. Die Folgen waren verheerend: Das Flugzeug und auch seine Insassen wurden - wie auch auf den Luftaufnahmen der Unglücksstelle unzweifelhaft zu erkennen ist - regelrecht pulverisiert, in kleinste Stücke zerfetzt. Zuletzt gab es einen Brand nach dem Aufschlag, durch den unter anderem der Flugschreiber schwer beschädigt wurde. Während die Ju 52, die 3 Jahre danach in der Schweiz abstürzte, in einem Stück als Wrack auf dem Boden lag, waren die meisten Wrackteile des A320 der Germanwings nur wenige Zentimeter groß. Die allergrößten Wrackteile waren gerade noch 3 bis 4 Meter lang. Daran lässt sich die enorme Wucht des Aufpralls schon auf den ersten Blick auch für den Laien unstrittig erkennen, da muss man kein Flugunfallermittler oder Techniker sein.
Rufen wir uns deshalb nun in Erinnerung, dass selbst beim mit viel geringerer kinetischer Energie erfolgten Absturz der Ju Air Maschine schon gut 80 Prozent aller Datenträger keine auslesbaren Daten mehr enthielten, so ist es nur logisch und plausibel, dass beim Zerstörungsgrad der Überreste des Germanwings-Flugzeuges (es gab hier ja nicht einmal mehr ein wirkliches "Wrack", weil der Airbus in kleinste Teile zerschmettert war) mit hoher Wahrscheinlichkeit überhaupt keine oder nur noch sehr wenige Datenträger überhaupt erfolgreich auslesbar gewesen wären. Und falls doch, so hätte das mit einem hohen Grad an Plausibilität vermutlich nur auf die Geräte der Passagiere im hinteren Teil der Kabine zugetroffen. Warum? Nun, die Statistik hat gezeigt, dass die Beschädigungen im Heckbereich eines Flugzeuges bei einem Absturz in aller Regel am geringsten sind - aus genau diesem Grund sind dort auch Flugschreiber und Stimmenrekorder verbaut. Die Passagiere im hinteren Bereich hätten aber ohnedies kaum "brauchbare" Filmaufnahmen von dem was im vorderen Bereich vorging, anfertigen können - mal ganz abgesehen davon, dass - wie schon ausführlich dargelegt - außer dem geschlossenen Vorhang dort vermutlich nichts zu filmen war.

Zusammenfassung
Kurz zusammengefasst lässt sich also festhalten - sofern es überhaupt Filmaufnahmen aus der Kabine gab, hätten diese mit höchster Wahrscheinlichkeit kein für die Unfallermittler wirklich relevantes Material enthalten. Aber dessen völlig ungeachtet, wären diese Aufnahmen (jedenfalls zum allergrößten Teil) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch die Wucht des Aufpralls unwiderbringlich zerstört worden und somit gar nicht mehr auslesbar gewesen.
Datenträger gelöscht oder nicht?
Bleibt abschließend noch die Frage, wer die Datenträger (angeblich) gelöscht hat und falls ja warum. Die Behauptungen, dass an die Hinterbliebenen zurückgegebene Datenträger "professionell gelöscht" worden seien. Das muss man mal so stehen lassen. Ob das tatsächlich geschehen ist oder nicht ist die andere Frage. Aber selbst wenn es so gewesen sein sollte, wäre damit nichts vertuscht worden. Denn erstens ist mehr als fraglich, ob am Unfallort aufgefundene Datenträger überhaupt noch auslesbares Bildmaterial enthielten und zweitens wäre dieses Bildmaterial für die Unfallermittlung ohnedies nicht von wesentlicher Bedeutung gewesen. Ein allfälliges Löschen, um irgend etwas zu vertuschen wäre somit völlig widersinnig und nutzlos geworden.
Sofern Speichermedien also dennoch tatsächlich vorsätzlich gelöscht worden sein sollten, so stand nach den Gesetzen der Logik keine wie auch immer geartete Vertuschungsabsicht im Raum. Am plausibelsten erscheint es - diese Möglichkeit wurde auch von einem Juristen genannt - dass irgendjemand bei den Behörden in guter Absicht (doch "gut gemeint" ist eben oft das Gegenteil von "gut gemacht") die Speichermedien gelöscht haben könnte, um zu verhindern, dass womöglich die letzten schrecklichen Momente aus der Passagierkabine irgendwann irgendwo im Internet landen. Ein offiziellen Auftrag zu einer solchen Maßnahme wird jedenfalls von den verantwortlichen Stellen verneint und das erscheint insofern glaubhaft, als - wie bereits dargelegt - mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überhaupt keine auslesbaren Daten mehr vorhanden gewesen sein dürften und diese - falls doch - keine für die Unfallermittler relevanten Inhalte gehabt hätten. Ebenso plausibel erscheint es, dass ein übereifriger Mitarbeiter die Datenträger präventiv aus dem angeführten möglichen Grund löschen ließ, ohne vorher überhaupt zu prüfen, ob sich noch auslesbares Material darauf befand.
So verständlich der Wunsch der Angehörigen auch ist, wissen zu wollen ob und was ihre Lieben in den letzten Minuten und Sekunden ihres Lebens an Bord des Germanwings-Fluges 9525 gefilmt haben, so wenig ändern sich die forensischen Fakten dadurch, ob es solche Aufnahmen nun gab oder nicht und ob sie (falls vorhanden) gelöscht wurden oder nicht.
Die bittere Wahrheit - die forensischen Fakten eben - ist, dass einzig und allein ein psychisch kranker Co-Pilot für den Absturz verantwortlich war - und das hätte kein Video der Welt gezeigt, da sich Co-Pilot Andreas Lubitz im Cockpit eingesperrt hatte und dort alleine war, wie durch molekulargenetische Untersuchungen forensisch und unzweifelhaft bewiesen ist.
Text: Patrick Huber
Hinweis: „Punktlandungen” sind Kommentare einzelner Autoren, die nicht zwingend die Meinung der Austrian Wings-Redaktion wiedergeben.